SCHWEIZERISCHER VERBAND DER KONSUMENTENVEREINE
ZUR FÖRDERUNG DER BIOLOGISCH-DYNAMISCHEN LANDWIRTSCHAFT
UND ASSOZIATIVER WIRTSCHAFTSORDNUNG
Seit dem 1.2.2024 verlängerte der Bund die Frist zwischen Tötung der Tiere auf dem Hof und Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten. Dank dieser Lockerung können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren einführen.
Weidetötung auf dem Betrieb von Nils Müller (im Bild). Unmittelbar nach dem Betäubungsschuss wird das Tier entblutet und anschliessend ins Schlachtlokal gebracht. (Foto: FiBL, Gabriela Müller)
Die Hoftötung von Nutztieren ist in der Schweiz streng geregelt. Ab Februar 2024 wird die Frist zwischen Tötung des Tiers auf dem Betrieb – sei es im Fressgitter oder auf der Weide – und Ausweidung im Schlachtlokal von 45 auf 90 Minuten erhöht. Diese Lockerung durch die Bundesbehörden ist ein wichtiger Schritt für die breitere Umsetzung der Schlachtung ohne Lebendtiertransport, schreibt das FiBL in einer Mitteilung. Das FiBL setzte sich schon seit längerer Zeit dafür ein.
Durch die Neuregelung erhält eine deutlich steigende Anzahl von Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, das tierfreundliche Verfahren umzusetzen. Bisher sind es gemäss Schätzungen rund 150 Betriebe, welche Hof- und Weidetötung anwenden.
Ein Merkblatt und ein Podcast
Das FiBL unterstützt die ab 1. Februar 2024 gültige Regelung mit verschiedenen Beratungstools. Soeben erschienen ist ein neues Merkblatt «Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung – Stressarmes Töten von Rindern auf dem Landwirtschaftsbetrieb». Darin ist auch ein interessanter Artikel für Konsument*innen zur Geschichte der Schlachtung (Von der Schlachtung auf dem Hof hin zu grossen Schlachthöfen).
Auf 40 Seiten erhalten Interessierte einen umfassenden Überblick zum Thema. Darin finden sich von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirt*innen zudem eruieren, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können. Das Merkblatt kann hier kostenlos heruntergeladen werden:
Download Merkblatt zur Hoftötung | |
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